Iberogast® sollte nicht bei einer bekannten Allergie gegen die Inhaltsstoffe eingesetzt werden. Auch bei Lebererkrankungen darf es nicht eingenommen werden.

Wann darfst Du das Medikament nicht anwenden?
Iberogast® solltest Du nicht einnehmen bei:
Iberogast® sollte – so wie dies auch bei anderen Medikamenten der Fall ist – nicht eingenommen werden, wenn eine Allergie gegen einen der Inhaltsstoffe besteht.
Da Iberogast® größtenteils über die Leber abgebaut und verstoffwechselt wird, sollte die Einnahme beim Vorliegen von Lebererkrankungen oder bei der zusätzlichen Einnahme anderer leberschädigender oder Leber beanspruchender Arzneimittel zuerst mit dem behandelnden Arzt abgeklärt werden.
Des Weiteren sollte Iberogast® nicht bei Kindern angewandt werden, die unter drei Jahre alt sind, da diesbezüglich noch nicht genügend Daten vorliegen.
Zurzeit sind keine Wechselwirkungen von Iberogast® mit anderen Medikamenten bekannt.
Iberogast® enthält eine Alkoholmenge von 31 %.
Dies mag zunächst nach viel klingen, ist heruntergebrochen auf die Dosis aber nicht mehr so viel.
So enthalten 20 Tropfen, die einer Dosis für Erwachsene entsprechen etwa 0,24g Alkohol.
Dies sollte dann beachtet werden, wenn Leberschäden bekannt sind und der Alkoholkonsum vermindert und mitverfolgt werden sollte.
Wenn ein Alkoholkonsum ganz ausgesetzt werden soll, dann darf Iberogast® nicht eingenommen werden.