Hirntod (irreversible Hirnfunktionsausfall), wenn es zu einem nicht umkehrbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktion kommt. Es handelt sich um den Tod des Betroffenen.

Unter dem Hirntod (irreversiblen Hirnfunktionsausfall) versteht man das irreversible Ausfallen aller Hirnfunktionen. Teile des Gehirns funktionieren nicht mehr richtig und gehen für immer verloren. Dabei ist der Kreislauf noch intakt und die Atmung wird künstlich aufrechterhalten. Die Atmung muss deshalb aufrechterhalten werden, da die Nervenzellen, die dafür zuständig sind abgestorben und eine Kontrolle nicht mehr möglich ist. Der Hirntod ist eine Todesdefinition. Ein Leben ist somit in diesem Zustand unmöglich. Es handelt sich dabei um den festgestellten Tod des Patienten.
Die Diagnose des Hirntodes wird gestellt, sobald die Funktionen des Großhirns, Kleinhirns und des Hirnstammes irreversibel ausgefallen sind und einen Untergang aller Organe mit der Zeit nach sich zieht.
Der Hirntod muss unabhängig voneinander von zwei verschiedenen Ärzten festgestellt werden.
Die feststellenden Ärzte dürfen danach nicht an möglichen Transplantationen teilnehmen oder Bezug zu den Personen haben, die eine Transplantation erhalten. Damit soll verhindert werden, dass Patienten aufgrund von persönlichem Interesse an einer Transplantation für Hirntod erklärt werden.
Klinische Zeichen für den Hirntod sind lichtstarre Pupillen, fehlende Spontanatmung im Apnoe-Test, das Liegen des Patienten im Koma und das Fehlen der Hirnstammreflexe.
Zur Diagnostik wird das EEG (Elektroenzephalografie) herangezogen, bei dem Null-Linien erwartet werden.
Auch sollten in bildgebenden Verfahren keine Perfusion des Gehirns dargestellt werden können. Verfahren, die hier zum Einsatz kommen, sind die CT-Angiographie und die Doppler-Sonographie.
Es ist keine Behandlung des Hirntodes möglich, abgesehen vom intensivmedizinischen Erhalt der Körperfunktionen und des Kreislaufs.
Nein, leider gibt es keine Überlebenschancen, denn der Hirntod ist eine Todesdefinition.
Sie definiert den Tod, der durch den kompletten Funktionsausfall des Gehirns eintritt.
Die anderen Organe sind zumindest noch am Anfang funktionstüchtig und kommen somit für Transplantationen infrage.
Eine Transplantation wird natürlich nur durchgeführt, wenn der Betroffene zu Lebzeiten deutlich gemacht hatte, dass er dies wünscht.
Zum Hirntod kommt es, wenn das Gehirn nicht mehr funktionstüchtig ist.
Das bedeutet nicht, dass auch die anderen Organe so geschädigt sind, dass sie ihrer Funktion nicht mehr nachgehen können.
Der Grund, weshalb nach und nach auch die Organe aufhören zu arbeiten ist der, dass sie durch den Hirntod nicht mehr richtig mit Sauerstoff versorgt werden, da die Steuerung der Atmung im Gehirn ausfällt.
Der Herzmuskel an sich funktioniert nämlich unabhängig vom Gehirn und lässt nur in seiner Funktion nach, wenn der Sauerstoffbedarf durch ausfallende Atmung nicht richtig gedeckt werden kann.
Solange die Beatmung also maschinell aufrechterhalten wird, schlägt das Herz und hält den Kreislauf aufrecht, obwohl der Patient hirntot ist.
Unendlich lange dauert dieser Zustand allerdings nicht an, da andere Dinge, wie zum Beispiel Stoffwechselvorgänge oder ähnliches, nicht mehr funktionieren. Aus diesem Grund wird es nach und nach trotz Maschinen unmöglich, den menschlichen Körper mit seinen übrigen Funktionen am Leben zu erhalten.
Wie lange das Herz schlägt, bis dieser Zustand eintritt, ist unterschiedlich. Es kann zwischen Stunden bis zu Wochen variieren und ist individuell sehr unterschiedlich.
Nein, nach einem Hirntod ist das Aufwachen nicht mehr möglich, da das Gehirn irreversibel geschädigt wurde und nicht mehr funktioniert.
Dies kann durch eine Sauerstoffunterversorgung oder auch durch andere Gründe der Fall sein.
Es ist kein Fall von einem Hirntoten, der wieder aufwacht, bekannt.
Es ist oft der Fall, dass die anderen Organe zwar noch vollständig funktionstüchtig wären. Ohne einem funktionierenden Gehirn kann ihre Funktion aber nur mit Hilfe externer Geräte aufrechterhalten werden.
Die Diagnose des Hirntodes wird gestellt, sobald die Funktionen des Großhirns, Kleinhirns und des Hirnstammes irreversibel ausgefallen sind und einen Untergang aller Organe mit der Zeit nach sich zieht.
Der Hirntod muss unabhängig voneinander von zwei verschiedenen Ärzten festgestellt werden.
Die feststellenden Ärzte dürfen danach nicht an möglichen Transplantationen teilnehmen oder Bezug zu den Personen haben, die eine Transplantation erhalten. Damit soll verhindert werden, dass Patienten aufgrund von persönlichem Interesse an einer Transplantation für Hirntod erklärt werden.
Klinische Zeichen für den Hirntod sind lichtstarre Pupillen, fehlende Spontanatmung im Apnoe-Test, das Liegen des Patienten im Koma und das Fehlen der Hirnstammreflexe.
Zur Diagnostik wird das EEG (Elektroenzephalografie) herangezogen, bei dem Null-Linien erwartet werden.
Auch sollten in bildgebenden Verfahren keine Perfusion des Gehirns dargestellt werden können. Verfahren, die hier zum Einsatz kommen, sind die CT-Angiographie und die Doppler-Sonographie.