Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie), wenn es zu erheblichen Problemen beim Erlernen von Lesen und Schreiben kommt.

Die Lese-Rechtschreibstörung LRS ist umgangssprachlich unter dem Begriff Legasthenie bekannt. Dabei bestehen Schwierigkeiten beim Kompetenzerwerb der Schriftsprache, also der Rechtschreibung und des Lesens. Als anerkannte Krankheit wird sie wie auch die Rechenstörung zu den „umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten“ gezählt.
Besteht bei Deinem Kind der Verdacht auf eine Legasthenie, solltest Du es auf jeden Fall auf Lese-Rechtschreibschwäche testen lassen.
Die Orte der Sprachverarbeitung finden sich in der Großhirnrinde im Bereich der Schläfe und der Stirn, bei den meisten auf der linken Kopfseite.
Diese Bereiche sind im Rahmen der Erkrankung weniger stark verknüpft und arbeiten auch weniger synchron.
Das heißt, es liegt eine Funktionsstörung des zentralen Nervensystems vor.
Für diesen Entwicklungsprozess gibt es noch keine klare Begründung.
Fest steht, dass das Zusammenspiel von sowohl genetischen Faktoren als auch von Umwelteinflüssen die Grundlagen bilden.
Bei der Analyse des Stammbaums fällt auf, dass die Krankheit gehäuft vorkommt
Mittlerweile wurden bereits mehrere Gene, die eine Auswirkung darauf haben, entdeckt.
Es lässt sich sagen, dass bei einem betroffenen Elternteil die Wahrscheinlichkeit der Übertragung auf das Kind bei 50 % liegt.
Beim Leseprozess können folgende Auffälligkeiten auftreten:
Beim Verständnisprozess können folgende Auffälligkeiten auftreten:
Beim Schreibprozess können folgende Auffälligkeiten auftreten:
Der Gedanke, dass jedes Kind im Rahmen des Schriftspracherwebs Fehler macht, wirft natürlich die Frage auf, wie eine altersgerechte Entwicklung von einer Legasthenie unterschieden werden kann.
Unter dem Aspekt lassen sich drei Punkte hervorheben:
In den schulischen Kontext eingebettet führt es dazu, dass das Kind überdurchschnittlich lange für die Hausaufgaben braucht.
Es besteht oft eine Diskrepanz zwischen der mündlichen und der schriftlichen Leistung des Kindes. Außerdem kommt es auch häufig zu einem Klassenwechsel.
Zweifellos kann diese Erkrankung eine starke psychosoziale Belastung des Kindes bewirken.
Sie kann sich sowohl in psychischen Symptomen wie Schul- und Versagensängsten oder sinkender Motivation, in Verhaltensauffälligkeiten als auch in psychosomatischen Symptomen wie Bauchschmerzen und Kopfschmerzen äußern.
Zudem gibt es auch vorschulische Hinweise auf die Entwicklung einer Legasthenie:
Um die Legasthenie zu diagnostizieren, müssen zunächst andere mögliche Ursachen ausgeschlossen werden.
Darunter zählen:
Können diese Punkte verneint werden, wird die Rechtschreibung, die Lesefähigkeit und die Intelligenz anhand standardisierter Testverfahren überprüft.
Dabei muss bei altersgerechter Intelligenz eine fest definierte Abweichung der Lese und/oder Rechtschreibfähigkeit vorliegen.
Es wird vorausgesetzt, dass die Lese- Rechtschreibschwäche bereits seit einem längeren Zeitraum bestehen.
Bei bestehender familiärer Vorbelastung und bei Vorliegen von Symptomen sollte die Erkrankung definitiv in Erwägung gezogen werden.
Das Bielefelder Screening zur Früherkennung von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten BISC kann vorschulische Fertigkeiten prüfen, die für den Erwerb der Schriftsprache erforderlich sind. Dabei werden die phonologische Bewusstheit, das Gedächtnis und die visuelle Aufmerksamkeit geprüft.
Der Test wird zuerst 10 Monate vor Einschulung und dann erneut vier Monate vor Einschulung durchgeführt.
Untersuchungen zur Folge können mit dem BISC nicht alle, aber durchaus viele Kinder erfasst werden.
In Deutschland sind circa 5 % der Schüler von einer Legasthenie betroffen
Dabei können Lese- und Rechtschreibstörung einzeln oder, so wie es auch häufiger vorkommt, kombiniert auftreten.
Fest steht, dass die Erkrankung nicht heilbar und ohne Therapie eine Progredienz (Fortschreiten) der Erkrankung zu erwarten ist.
Zwar lassen sich die schriftsprachlichen Defizite trotz intensiver Therapie meist nicht auf eine altersgerechte Leistungsstufe heben, dennoch können sehr große Verbesserungen erzielt werden.
Essenziell ist dabei die frühestmögliche Diagnosestellung.
Im besten Fall beginnt die Förderung bereits vor dem Schriftspracherwerb bis spätestens zum Ende des zweiten Schuljahres.
Die Therapie muss individuell an die Krankheitsschwere und die psychosoziale Situation des Kindes angepasst werden.
Ein halbes Jahr vor der Einschulung beginnen Erzieherinnen mit dem Frühförderprogramm „Hören, Lauschen, Lernen!“, welches die Kompetenzen zum Schriftspracherwerb fördert.
Studien haben bewiesen, dass dadurch das Risiko einer LRS gemindert wird.
Auch Sie als Elternteil können entscheidende präventive Effekte durch spezielle Übungsprogramme erzielen.
Beim Programm „Lass uns Lesen!“ üben Eltern ein halbes Jahr vor Schulbeginn 15 min täglich mit ihrem Kind verschiedene Aufgaben.
Im Vordergrund steht die problemorientierte Förderung der Lese- und Schreibfähigkeit des Kindes. Dabei wird speziell das phonologische Bewusstsein gestärkt.
Bei größeren Herausforderungen ist die Therapie in einem sozialpädiatrischen Zentrum indiziert.
Sollten schwere psychische Begleiterkrankungen oder aber auch eine erfolglose schulische Integration vorliegen, besteht die Möglichkeit einer (Teil-)stationären Behandlung in der Jugendpsychiatrie.
Um eine erfolgreiche Therapie zu gewährleisten, sollten Kind und Eltern aufgeklärt und die Lehrkräfte informiert werden.
Letzteres nicht nur um Förderprogramme einzuleiten, sondern auch um die Notengebung an die Erkrankung anzupassen.
In der Schule können zusätzlich zum normalen Schulunterricht Einzel-/Gruppenförderungen stattfinden oder falls vorhanden kann eine Unterrichtung in spezialisierten LRS Klassen erfolgen.
Rechtlich gesehen gibt es keine anerkannte Berufsbezeichnung zum Therapeuten für Lese- und Rechtschreibstörungen. Daher wird die Qualität der Therapeuten zur speziellen Behandlung dieser Erkrankung nicht geprüft.
Der Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie e. V. empfiehlt Therapeuten, die eine Weiterbildung in ihren Einrichtungen absolviert haben. Sie tragen die Bezeichnung „Dyslexietherapeuten nach BVL“ oder „Dyskalkulietherapeuten nach BVL“.
Die Krankenkassen tragen die Kosten für die Behandlung der Folgeerkrankungen (psychisch) oder anderer Komorbiditäten (organisch).
Die Kosten der speziellen Therapie müssen selbst getragen werden.
In Ausnahmefällen werden sie vom zuständigen Jugendamt übernommen.
Die Legasthenie bleibt ein Leben lang bestehen. Bestmögliche Chancen hat man bei frühzeitiger Diagnose und frühkindlicher Förderung.
Eine Legasthenie hat keinen Einfluss auf die Intelligenz der Kinder.
Die Gemeinsamkeit der umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten ist, dass keine Minderung der Intelligenz oder eine allgemeine Lernstörung vorliegt.
Neben dem haben Betroffene auch eine altersgerechte Sprachentwicklung.
Einfach ausgedrückt ist lediglich die Fähigkeit betroffen, gesprochenes auf Papier zu bringen und Geschriebenes vorzulesen.