Medizin gehört in die Hand eines Arztes/ Ärztin!
Bei allen Fragen rund um das Thema Erkrankungen musst Du Dich daher an Deinen Arzt/ Ärztin wenden.
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Ursache ist eine Tröpfcheninfektion mit dem Masernvirus bei unzureichendem Impfschutz.
Im ersten Stadium kommt es zu Fieber, Schnupfen, eine Bindehautentzündung, Husten und dunkelrote Flecken am Gaumen. Im zweiten Stadium kommt es zum typischen Hautausschlag und einer Lymphknotenschwellung.
Im Normalfall werden Masern mittels einer Blickdiagnose vom Arzt einfach erkannt. Bei Unklarheit kann zur weiteren Diagnostik eine Blutuntersuchung angeordnet werden.
Die Behandlung erfolgt rein symptomatisch. Gegen die auftretenden Schmerzen helfen Ibuprofen und Paracetamol. Ein Hustenstiller hilft gegen den Husten. Bei schweren Verläufen kann eine intravenöse Flüssigkeitssubstitution angewandt werden.
Die Prognose ist in den meisten Fällen gut, es können jedoch schwere Spätfolgen auftreten. Eine Impfung ist daher sehr empfehlenswert.
Prodromalstadium:
Exanthemstadium:
Masern verlaufen in zwei Stadien.
Nach der Ansteckung kommt es im Prodromalstadium zu Fieber, Schnupfen und einer Bindehautentzündung.
Charakteristisch ist in dieser Phase auch ein bellender Husten. Etwa drei Tage nach Beginn der Erkrankung kommt es zur Ausbildung dunkelroter Flecken am weichen Gaumen und der sogenannten Koplik-Flecken.
Dies sind weißliche Punkte an der Wangenschleimhaut, die eindeutig für eine Masernerkrankung sprechen. Beim Übergang vom Prodromalstadium in das Exanthemstadium kann es zu einer kurzzeitigen Entfieberung kommen.
Etwa drei bis sieben Tage nach Ausbruch der Erkrankung kommt es im Exanthemstadium zur Ausbildung des klassischen Ausschlages. Dieser geht mit hohem Fieber und einer Lymphknotenschwellung einher.
Der großfleckige Ausschlag beginnt meist hinter den Ohren und breitet sich von hier über den gesamten Körper aus. Nach vier bis fünf Tagen beginnt der Ausschlag abzublassen und die Haut schuppt sich.
Die Zahl der Masernfälle steigt wieder an.
Im Jahr 2018 wurden dem Robert-Koch-Institut 543 Fälle von Masern gemeldet.
Über 50 % der Erkrankungen fallen auf Jugendliche und Erwachsene. Kinder unter einem Jahr sind ebenfalls häufiger betroffen, da sie noch nicht geimpft werden können und daher keinen Schutz gegen Masern haben.
Masern sind im Normalfall eine Blickdiagnose.
Das heißt, dass der Arzt alleine aufgrund des Hautausschlages und der Krankengeschichte bereits Masern diagnostizieren kann.
Zur weiteren Diagnostik kann eine Blutuntersuchung durchgeführt werden. Diese zeigt eine erniedrigte Zahl an weißen Blutkörperchen. Zusätzlich können im Blut spezifische Antikörper gegen Masern gefunden werden.
Bei Masern sollte man zu einem Kinderarzt aufsuchen.
In den allermeisten Fällen reicht bei Masern eine symptomatische Therapie auf.
Eine fiebersenkende Therapie mit Ibuprofen oder Paracetamol sollte eingeleitet werden. Zusätzlich kann die Gabe eines Hustenstiller erwogen werden. Bei schweren Verlaufsformen kann eine intravenöse Flüssigkeitssubstitution nötig werden.
Bei Kindern unter einem Jahr oder Kindern mit einer Immunschwäche kann bei einer Erkrankung oder Kontakt zu erkrankten Kindern die Gabe von Immunglobulinen erwogen werden.
Masern werden durch das Masernvirus ausgelöst.
Die Übertragung erfolgt als Tröpfcheninfektion über die Luft. Masern sind hochansteckend und bereits ein kurzer Kontakt reicht für eine Ansteckung aus.
Der größte Risikofaktor für eine Maserninfektion ist eine fehlende Impfung. Besonders gefährdet sind also Kinder unter einem Jahr, die noch nicht geimpft werden können und Personen, die aus anderen Gründen keine Impfung gegen Masern erhalten haben.
Kinder mit einer Immunschwäche haben ebenfalls ein erhöhtes Risiko an Masern zu erkranken.
Die beste Maßnahme um Masern vorzubeugen ist eine Impfung.
Die Impfung gegen Masern erfolgt als Kombinationsimpfung mit den Impfstoffen gegen Mumps, Röteln und Windpocken.
Sie wird von der Impfkommission im Rahmen des Impfkalenders empfohlen. Die Impfung sollte einmal im Alter von 12–15 Monaten und ein zweites Mal im Alter von 15–23 Monaten erfolgen.
Nach zweimaliger Impfung besteht ein lebenslanger Schutz gegen Masern. Dieser ist nicht nur wichtig für das geimpfte Kind, sondern kann auch kleine Kinder und Kinder mit Immunschwäche, die nicht geimpft werden können, schützen.
Sollte eine Impfung nicht möglich sein, sollte der Kontakt zu einer erkrankten Person streng gemieden werden. Erkrankte Kinder sollten mindestens 14 Tage lang keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen besucht werden.
Für eine Masernimpfung spricht vor allem der Schutz vor Masern.
Masern sind nicht nur eine harmlose Kinderkrankheit, sondern können schwerwiegende Komplikationen und Spätfolgen haben.
Durch die Impfung werden nicht nur Geimpfte geschützt, sondern auch Menschen, die aus verschiedenen Gründen nicht geimpft werden können. Dieser Mechanismus wird Herdenimmunität genannt.
Man geht davon aus, dass sich Masern nicht mehr ausbreiten können, wenn 95 % der Bevölkerung geimpft sind.
Gegen eine Masernimpfung spricht im Grunde genommen nichts.
Natürlich kann die Masernimpfung, wie jede andere Impfung, Nebenwirkungen haben. Diese reichen von Rötung und Schwellung an der Einstichstelle bis hin zu leichtem Fieber.
In seltenen Fällen können auch allergische Reaktionen gegen den Impfstoff auftreten.
Das Argument, dass durch einen Zusammenhang zwischen Autismus und Impfungen vorliegt, wurde bereits in großen Studien widerlegt.
Bei einer einfachen Maserninfektion ist die Prognose in der Regel gut.
Es kann jedoch zum Auftreten von Komplikationen kommen. Weniger schwerwiegende Komplikationen sind eine bakterielle Superinfektion in Form einer Mittelohrentzündung oder einer Lungenentzündung.
Schwerwiegender verlaufen Entzündungen des Gehirns (Enzephalitis). Sie tritt in 1:1000 Maserninfektionen auf und kann mit epileptischen Anfällen und Bewusstseinsstörungen einhergehen. In etwa 20–40 % der Fälle kann es durch die Enzephalitis zu bleibenden Schäden kommen.
Eine gefürchtete Spätkomplikation ist die subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Hierbei handelt es sich auch um eine Entzündung des Gehirns, die zwei bis zehn Jahre nach der Masernerkrankung auftritt. Sie beginnt mit Verhaltensauffälligkeiten und schreitet dann langsam innerhalb von ein bis drei Jahren fort.
Die SSPE endet in 100 % der Fälle tödlich.
Masern sind hochansteckend.
Bereits ein kurzer Kontakt zu einer erkrankten Person reicht aus, um sich anzustecken.
Nahezu 100 % der ungeimpften Menschen, die Kontakt zu Masern hatten, erkranken ebenfalls.
Die Übertragung von Masern erfolgt als Tröpfcheninfektion über die Atemluft.
Erkrankte Personen sind bereits fünf Tage vor und bis zu vier Tage nach Auftreten des Hautausschlages ansteckend.
Nach der Ansteckung beträgt die Inkubationszeit bei Masern 8–10 Tage.
Es kommt zum Ausbruch der Masern mit dem Prodromalstadium. Hier treten Fieber, Schnupfen, Husten und die charakteristischen Koplik-Flecken auf.
Es folgt das Exanthemstadium mit dem klassischen Masernexanthem.
Der Ausschlag wird von hohem Fieber begleitet. Der Ausschlag beginnt vier bis fünf Tage nach dem Auftreten abzublassen.
Komplikationen können bereits im Rahmen der Erkrankung auftreten. Spätkompliktionen wie die gefürchtete subakut sklerosierende Panenzephalitis können noch Jahre nach der eigentlichen Masernerkrankung auftreten.
Unter einer Masernparty versteht man ein Treffen von gesunden Kindern und an Masern erkrankten Kindern, um die Gesunden bewusst mit Masern anzustecken.
Das Ziel ist es, dass die Kinder eine Masernerkrankung durchmachen, um eine Immunität gegen Masern zu erreichen.
Masernpartys werden vor allem von Impfgegnern veranstaltet, da diese glauben, Masern seien eine harmlose Kinderkrankheit. Ein weiterer Irrglaube, der zum Besuch solcher Veranstaltungen führt, ist der Zusammenhang zwischen der Masernimpfung und Autismus.
Diese Behauptung wurde jedoch bereits in mehreren großen Studien widerlegt.
Rechtlich gesehen ist das vorsätzliche Infizieren mit Masernviren gefährliche Körperverletzung. Die Frage, ob sich Eltern, die ihre Kinder an Masernpartys teilnehmen lassen, strafbar machen, wurde jedoch noch nicht ausreichend geklärt.
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